Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unvollständigem Vortrag zur Zustellung der angegriffenen Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Unterlassen der nach § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) – allerdings mangelnde Darlegungen zum Beruhen bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Klage im Ausgangsverfahren
Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unvollständigem Vortrag zur Zustellung der angegriffenen Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Unterlassen der nach § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) – allerdings mangelnde Darlegungen zum Beruhen bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Klage im Ausgangsverfahren