Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache – insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Berufungszulassung (abgelehnt), Drittanfechtungsklage, beschränkte Erlaubnis zum Entnehmen von Wasser aus einem Fluss, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, schwerer Eingriff in das Fischereirecht (verneint)