Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an fachgerichtliche Entscheidungen über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil des elterlichen Sorgerechts – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig – jedoch „gewisse Zweifel“ an angegriffenen Entscheidungen, insb hinsichtlich der Eignung der Sorgerechtsmaßnahme
Nichtannahme einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit – erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr