Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Untätigkeit der Bundesregierung bzgl Maßnahmen der spanischen Regierung gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung – Untätigkeit eines Unionsorgans oder der Bundesregierung kein ultra-vires-Handeln – unionsrechtliche Pflicht zum Tätigwerden gem Art 7 Abs 1, Abs 2 EUV (juris: EU) nicht dargelegt – Verfassungsbeschwerde unzureichend begründet
Erfolgloser Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Sache – unter Verletzung der prozessualen Waffengleichheit erstrittener Unterlassungstitel begründet keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG, wenn keine weitere Berichterstattung beabsichtigt wird
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs 1, Abs 2 S 2, S 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7) – Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem Normenkontrollverfahren gem § 47 VwGO – Eilantrag nach Folgenabwägung abgelehnt
Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ursprünglicher Unzulässigkeit der erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde – hier: Beschwerdeeinlegung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge, mithin vor Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG