Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) der Europäischen Zentralbank unzulässig – Handeln des EZB-Rates kein tauglicher Beschwerdegegenstand – Rüge einer Verletzung der Integrationsverantwortung nicht hinreichend substantiiert begründet
Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig – lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG – zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren fachgerichtlichen Beschlusses
Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: Vorrang der Erbenfeststellungsklage gegenüber einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren