Stattgebender Kammerbeschluss: PKH-Versagung verletzt bei „Durchentscheiden“ einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage den Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Anspruch eines nicht erwerbstätigen, nicht ausreisepflichtigen Unionsbürgers ohne Ausreisewillen auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (juris: SGB 12) bzw Ausschluss eines solchen Anspruchs gem § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12 idF vom 22.12.2016 – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung sowie mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache
Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der vormaligen, ebenfalls verbeamteten Ehefrau bezogenen kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 Abs. 5 BBesG) – keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG bzw des Sozialstaatsprinzips
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss – keine Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit Klärung der verfassungrechtlichen Fragen in weitgehend inhaltsgleichem Verfahren (hier: 1 BvR 1586/14)