Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Eingang der Beschwerde beim LSG – Weiterleitung an das BSG im ordentlichen Geschäftsgang – Ablauf der Beschwerdefrist – Risiko- und Verantwortungsbereich des Prozessbeteiligten
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß – Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt veranlasste Aufwendungen, mithin als Sonderausgaben nicht zu beanstanden – Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht verletzt
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß – Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt veranlasste Aufwendungen, mithin als Sonderausgaben nicht zu beanstanden – Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht verletzt
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß – Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt veranlasste Aufwendungen, mithin als Sonderausgaben nicht zu beanstanden – Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht verletzt
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – keine Auslagenerstattung bei Änderung der angegriffenen Entscheidung aufgrund Vorliegens veränderter Umstände iSd § 80 Abs 7 S 2 VwGO – zudem ursprüngliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) – beantragte Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung eines endgültigen Rechtsverlusts ungeeignet bzw über das Hauptsachebegehren hinausgehend – eA-Antrag mithin unbegründet