Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzureichende Substantiierung bei unterbliebener Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen und mangelnder Darlegung, dass Rechtsbehelfe zu den Fachgerichten genutzt wurden
Nichtannahmebeschluss: Gesetzesalternative Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage (echte bzw ungleichartige Wahlfeststellung) verletzt nicht das Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) – Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei berührt keine der Garantien des Art 103 Abs 2 GG und ist mit der Unschuldsvermutung vereinbar
Stattgebender Kammerbeschluss: Mangelnde Begründungstiefe eines Fortdauerbeschlusses gem § 67d StGB sowie Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB ohne Begründung verletzen den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – zudem mangelnde fachgerichtliche Berücksichtigung des Wegfalls des Defektzustandes iSd § 20 StGB – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Keine Vorlagepflicht nach Art 100 Abs 2 GG zur Frage der Existenz eines Erfüllungsverweigerungsrechts wegen Staatsnotstandes hinsichtlich Staatsschulden gegenüber privaten Gläubigern – keine Heranziehung einzelner insolvenzrechtlicher Grundsätze gem Art 38 Abs 1 Buchst c IGH-Statut (juris: IGHSta) auf völkerrechtlicher Ebene
§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen Bundestagsabgeordneten ein organstreitfähiges Recht – hier: erfolglose, da unzulässige Anträge im Organstreitverfahren bzgl der Feststellung des Wahlergebnisses des Vizepräsidenten des BVerfG sowie bzgl seiner Ernennung