Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Auslieferung des Beschwerdeführers zur Strafverfolgung an die Russische Föderation: Unzureichende fachgerichtliche Berücksichtigung einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU sowie fehlende Begründung des Absehens von einer Vorlage an den EuGH bzgl der Bindungswirkung jener Entscheidung
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben – Zurückweisung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – vorhergehende amtliche Tätigkeit eines Richters bzw Äußerungen zu aktuellen politischen Themen begründen grds keine Besorgnis der Befangenheit
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung einer Vorführungsanordnung in einer Betreuungssache (§ 283 Abs 1 S 1 FamFG) – potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Anhörung des Betroffenen nach § 283 Abs 1 S 2 FamFG
Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der Verwaltung – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität mangels Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs in der Hauptsache – iÜ unzureichende Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte – Rügen einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) bzw des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) unzureichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen auslieferungsrechtliche Bewilligungsentscheidung – Zur verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgenden Bewilligungsentscheidung – sowie zum Anspruch auf Akteneinsicht im Bewilligungsverfahren und zu den Anforderungen die fachgerichtliche Sachaufklärung im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren
Zur Reichweite des Zitiergebots des Art 80 Abs 1 S 3 GG bei Subdelegation der Verordnungsermächtigung (vertikale Ermächtigungsmehrzahl) – sowie zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Handhabung der Anforderungen an die Darlegung und das Vorliegen von Rechtsmittelzulassungsgründen