Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen gem Art 33 Abs 2 S 2 BayPAG (juris: PolAufgG BY) iVm Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY, jeweils idF ab 22.07.2014, sowie gem Art 39 Abs 1 S 1 PolAufgG BY nF iVm Art 13 Abs 1 Nr 5 PolAufgG BY teilweise verfassungswidrig – Grundrechtseingriff auch bei „Nichttreffer“ – Differenzierung zwischen polizeilicher Kontrolle risikobehafteten Verhaltens einerseits und gezielter Suche nach Personen oder Sachen andererseits
Regelungen zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen (§§ 22a, 26 PolG BW; §§ 14a, 18 SOG HE) teilweise verfassungswidrig – teilweise Parallelentscheidung zum Senatsbeschluss zur Kennzeichenkontrolle in Bayern (1 BvR 142/15)
Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe gem § 34a Abs 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Anhörungsrüge (hier: gem § 152a VwGO) im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren – bloße Behauptung der Perpetuierung eines Gehörsverstoßes genügt nicht den Anforderungen an die Darlegung der Rechtswegerschöpfung