Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur zur erneuten Verbescheidung wiederholender Anträge zu einem Sachverhalt, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist – Rüge einer Grundrechtsverletzung bzgl des Erfordernisses hinreichender Erfolgsaussichten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie bzgl des in § 11 Abs 4 ArbGG geregelten Vertretungszwangs unzureichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des § 11a ApoG (Umfang einer Versandhandelserlaubnis bzgl apothekenpflichtiger Arzneimittel) im Lichte der Berufsfreiheit (Art 12 GG) – gewichtige Zweifel an restriktiver Auslegung des § 11a ApoG – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit der Abhilfe mittels eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis gem § 24 Abs 1 S 2 ApBetrOjuris: ApoBetrO 1987
Stattgebender Kammerbeschluss: Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl einer Titelschlagzeile, der es aufgrund der Verwendung eines Rechtsbegriffs (hier: „Verpfändung“) an einem hinreichenden tatsächlichen Gehalt mangelt – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Rechtsausführungen in Entscheidungsgründen begründen für sich genommen regelmäßig keine Beschwerdebefugnis – hier: Störerhaftung des Access-Providers bei Urheberrechtsverletzungen – lediglich potentielle Auswirkung des Urteils des BGH vom 15.11.2016 (I ZR 174/14) nicht hinreichend
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz damit verbundener Abhilfemöglichkeit
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bzgl der Befristung seines Arbeitsverhältnisses in Anschluss an eine Verbeamtung auf Zeit gem §§ 40 Abs 1 S 3, S 4 HSchulG BB F: 06.07.2004 – Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer EuGH-Vorlage nicht hinreichend substantiiert – Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für §§ 40 Abs 1 S 3, S 4 HSchulG BB 2004 bejaht – keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 3 S 1 GG durch angegriffene Entscheidungen
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl differenzierender Bestimmungen in einem Sozialtarifvertrag – keine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers (Art 9 Abs 3 GG) oder des Grundrechts auf freien Abschluss eines Arbeitsvertrags (Art 12 Abs 1 GG) erkennbar