Versagung von PKH für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mangelnde Bewilligungsreife des PKH-Antrags im Zeitpunkt der Verfahrenserledigung bei Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs 2 bis 4 ZPO)
Grundsätzlich kein vorbeugender Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs 1 BVerfGG) – hier: erfolgloser isolierter eA-Antrag einer politischen Partei sowie einer Bundestagsfraktion bzgl Äußerungen des Bundesinnenministers im Rahmen eines Interviews
Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe gem § 34a Abs 3 BVerfGG – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung, wenn lediglich Mindestwert in Betracht kommt
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Grundrechtsfähigkeit in öffentlicher Hand befindlicher Unternehmen, jedenfalls wenn sie mit der Gesundheitsvorsorge öffentliche Aufgaben wahrnehmen