Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei fehlender Benennung der abgelehnten Richter sowie unzureichender Begründung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage – keine Berücksichtigung von Änderungen bzgl der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Antragstellers – Gegenstandswertfestsetzung
Versorgungsausgleich betr. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung einer betrieblichen Zusatzrente bei Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegattens
Absenkung von Besoldungsansprüchen aus rein finanziellen Gründen nur im Rahmen eines umfassenden und schlüssigen Konzeptes zur Haushaltskonsolidierung – hier: befristete Absenkung der Besoldung bestimmter Besoldungsgruppen um 8 % gem § 23 Abs 1 des baden-württembergischen Landesbesoldungsgesetzes (juris: BesG BW 2010) idF vom 18.12.2012 mit Art 33 Abs 5 GG iVm Art 3 Abs 1 GG unvereinbar und nichtig – Beeinträchtigung der Maßgaben des Alimentationsgrundsatzes und des hieraus abgeleiteten Prinzips der Besoldungsgleichheit nicht gerechtfertigt – Prozeduralisierungsvorgaben nicht gewahrt
Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 BVerfGG) sowie Fehlens entscheidungserheblicher Angaben, insb unterbliebener Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und weiterer Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren