Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.2018 (juris: PolAufgG1990ÄndG BY 8) – Beschwerdebefugnis nicht hinreichend dargelegt

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Erbrecht

Nichtannahmebeschluss: Antragsgegner eines Teilungsversteigerungsverfahrens hat unmittelbar aus der Eigentumsgarantie einen Anspruch auf faire Verfahrensführung – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bzgl eines Grundbuchberichtigungsanspruchs bei noch ausstehender fachgerichtlicher Klärung entscheidungserheblicher Fragen (hier: Wirksamkeit einer letzwilligen Verfügung)

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IT- und Medienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Erlass einstweiliger Verfügungen im Presse- und Äußerungsrecht ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners und ohne vorherige Abmahnung verletzt Betroffenen in dessen grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – Zur Zulässigkeit einer unmittelbar gegen eine einstweilige Verfügung erhobenen Verfassungsbeschwerde – Gegenstandswertfestsetzung

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IT- und Medienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im presse- bzw äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren – teilweise Parallelentscheidung

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Arbeitsrecht

Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin; verfassungskonforme Auslegung

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: keine gerichtliche Hinweispflicht bzgl der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven Tatbestand des Lohnwuchers und des wucherähnlichen Geschäfts im arbeitsgerichtlichen Verfahren – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)

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Verwaltungsrecht

Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten

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Erbrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Aussicht auf Klärung einer Rechtsfrage in einem anderen zivilprozessualen Revisionsverfahren lässt das Allgemeininteresse an der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bzw zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr nicht entfallen – Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung des Zugangs zur Revisionsinstanz bei fehlender Sicherheit der höchstrichterlichen Klärung entscheidungserheblicher Fragen in anderem Revisionsverfahren

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