Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren Statusamt im beamtenrechtlichen bzw richterlichen Konkurrentenstreit – hier: keine Grundsatzannahme der Verfassungsbeschwerde geboten – offensichtlich fragwürdige Besetzungsumstände im Einzelfall fachgerichtlich zu klären – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Darlegung des Vorbringens aus dem fachgerichtlichen Beschwerdeverfahren (§ 146 VwGO) unzulässig
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der beschwerdeführenden Gemeinden im Planergänzungsverfahren bzgl der Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) durch Planergänzung bzgl des Flughafens Berlin Brandenburg hinsichtlich der Nachtflugregelung – Zulässigkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes und Überprüfungs- sowie Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers hinsichtlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Bezeichnung eines konkreten Hoheitsakt sowie nicht einmal ansatzweise nachvollziehbarer Beschwerdebegründung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der „institutionellen Abgrenzung“ zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge – institutioneller Rahmen des Betriebsrentenrechts kann in bestimmten Fällen verlassen werden – Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Auslegung des § 229 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) in Abweichung von § 1 Abs 1 Nr 1 BetrAVG im Falle der Herauslösung eines Versicherungsvertrag aus dem Betriebsbezug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses