Möglichkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit gem § 17 Nr, 3, § 18 VwGO verfassungsgemäß – § 18 VwGO jedoch verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine erneute Ernennung ausgeschlossen ist – abweichende Meinung: § 17 Nr 3, § 18 VwGO mit Art 97 GG sowie Art 92 GG unvereinbar
Richtervorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) unzulässig – Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, insb Anwendbarkeit im Ausgangsverfahren, nicht hinreichend dargelegt – Zur Berücksichtigung des konkret-funktionalen Amtes bei Personalüberleitungen im öffentlichen Dienst