Verletzung des Anspruchs auf Beratung und Beschlussfassung einer Gesetzesinitiative (Gesetzesinitiativrecht) nur in Ausnahmefällen – hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren – Anträge auf Behandlung eines Gesetzentwurfs („Ehe für alle“) im Rechtsausschuss zwecks Beschlussfassung im Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode jedenfalls offensichtlich unbegründet
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung – pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes Ablehnungsgesuch offensichtlich substanzlos
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten – offensichtliche Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde, da nur valide und aktuelle ärztliche Stellungnahmen vorliegend die Einholung einer amtsärztlichen Stellungnahme notwendig gemacht hätten
Zur Reichweite des Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages bzw des Rechts der Bundesregierung zur Auskunftsverweigerung, soweit die Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste (hier: Frage der Verstrickung von V-Leuten in das Oktoberfest-Attentat 1980) betroffen ist – Antwortpflicht bzgl Fragen zum Einsatz konkreter Personen als V-Leute nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen – Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender fachgerichtlicher Auseinandersetzung mit Widersprüchen zwischen Vortrag der Beteiligten – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz Abweichung von verfassungsrechtlicher Rspr
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung eines Rechtsanwalts gem § 185 StGB wegen Vergleichs einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht mit einem „Musikantenstadl“ – Gegenstandswertfestsetzung