Nichtannahme einer mittelbar gegen § 6 Abs 1 S 5 G10 2001 gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels substantiierte Darlegung, von jener Norm selbst betroffen zu sein
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Anregung einer Vorlage an den EuGH im fachgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren