Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen eine Fesselungsanordnung anlässlich der Ausführung eines Sicherungsverwahrten – teils unzureichende Substantiierung – jedoch teilweise verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Fesselungsanordnung sowie bzgl der Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunktes, in dem der Beschwerdeführer von einer Gehörsverletzung Kenntnis erlangte – ggf einfache Erklärung zur Glaubhaftmachung ausreichend
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil – Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt – Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht gewahrt – Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs zumutbar
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil – hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen für das Buch „Besser die Wahrheit“ – Gegenstandswertfestsetzung
Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Zeitnahe Verfahrenseinstellung gem § 153a StPO kann nicht als Anerkenntnis eines durch die Verbindung zweier Strafverfahren verursachten, in einer etwaigen Verfahrensverzögerung liegenden Verfassungsverstoßes gesehen werden
Nichtannahmebeschluss: Wahl des Bundespräsidenten nicht mit Wahlprüfungsbeschwerde (Art 41 Abs 2 GG, § 48 Abs 1 BVerfGG) angreifbar – Entscheidung über Ablehnungsgesuch auch im Eilverfahren bei offensichtlicher Unzulässigkeit weder eil- noch begründungsbedürftig (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verfassungsbeschwerde unzulässig