Zum Schutz des Sampling durch die Kunstfreiheit sowie zur Berücksichtigung der Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers – ggf überwiegt die Kunstfreiheit gegenüber den Verwertungsinteressen der Urheber, wenn deren Verwertungsrechte lediglich geringfügig beschränkt werden – sowie zur Pflicht der Fachgerichte, auf effektiven unionsrechtlichen Grundrechtsschutz hinzuwirken
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen zu formellen Fehlern einer Anordnung des Sofortvollzugs im sozialgerichtlichen Verfahren