Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 4 Abs 1, Abs 2 GG durch Versagung der nachträglichen Einrichtung einer Begräbnisstätte in einer Kirche – mutmaßlicher Wille des Betroffenen bzgl postmortalem Achtungsanspruch bzw Schutz der Totenruhe berücksichtigungsfähig, wenn lediglich Schutzbereichsperipherie betroffen ist – Auflösung des Grundrechtskonflikts zwischen Religionsfreiheit und Schutz des Eigentums bzw der Berufsausübung im Wege der praktischen Konkordanz – Gegenstandswertfestsetzung
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung sowie nachträgliche Mitteilung der Gründe einer ohne Begründung bekanntgegebenen eA – einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien – Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und Möglichkeit der Verwertung des Schweigens des Angeklagten gem § 35 CJPOA GBR
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der §§ 31, 31a, 31b SGB II (juris: SGB 2) mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG – Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen nicht hinreichend dargelegt – unzureichende Darlegungen zu Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechtsfolgenbelehrungen gem § 31 Abs 1 S 1 SGB 2 in den verfahrensgegenständlichen Sanktionsbescheiden
Das GG enthält zwar einen allgemeinen Grundsatz effektiver Opposition, jedoch kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsrechte – keine Absenkung der Drittel- bzw Viertelquoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte geboten
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung bei Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung (§ 81g StPO) verletzt Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des VerfG HA zur Justiziabilität von Abschlussberichten parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
Nichtannahmebeschluss: Ausübung von Dienstherrenbefugnissen durch Nichtbeamte auf Grundlage des Art 143b Abs 3 S 2 GG mit Art 33 Abs 5 GG vereinbar – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einsatz eines Beamten der vormaligen Deutschen Bundespost bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung