Familienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde trotz Abweichung von der Rspr eines gleichrangigen Obergerichts – hier: divergierende Rspr zur gerichtliche Korrektur des bilanzrechtlichen Zinssatzes nach § 253 Abs 2 HGB bei externer Teilung im Versorgungsausgleich

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IT- und Medienrecht

Nichtannahmebeschluss: Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines eA-Antrags ohne Änderung der Sach- und Rechtslage oder der Antragsbegründung – hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter eA-Antragstellung in derselben Sache ohne Veränderung der Sach- und Rechtslage

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Familienrecht

Unzulässige, dem Begründungserfordernis von § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht genügende Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der fünfzehnmonatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung gem § 2 S 1 VBVG

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Arbeitsrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch wiederholte Terminsverlegungen der mündlichen Verhandlung auf einen Zeitpunkt, der nach dem geplanten Veröffentlichungstermin eines von der Behörde untersagten wissenschaftlichen Beitrags liegt – Gegenstandswertfestsetzung

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Medizinrecht

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufhebung des Versammlungsverbots in Heidenau aufgrund einer Folgenabwägung

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IT- und Medienrecht

Erlass einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG 2011Zensusgesetz 2011

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren (hier: § 78a ArbGG) – Keine Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten auf den Beschwerdeführer durch schuldhafte Fristversäumung der Rechtsanwaltsfachangestellten

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verantwortungszurechnung gem § 30 Abs 1 OWiG bei Gesamtrechtsnachfolge und „Nahezu-Identität“ mit ursprünglicher juristischer Person

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