Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8 bzw G9) nicht verletzt – Freiheit der Wahl der Ausbildungseinrichtung (Art 12 GG) nicht tangiert – keine Verletzung des Anspruchs der Eltern einer Gymnasiastin auf effektiven Eilrechtsschutz – § 44 SchulG SH 2007 aF als hinreichende gesetzliche Grundlage für ministerielle Entscheidung über G8 bzw G9
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch disziplinarische Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst) bei unzureichenden Feststellungen zur Schwere der Dienstvergehen – Gegenstandswertfestsetzung
Anordnung der Auslagenerstattung zu einem Drittel (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz teilweiser Verwerfung bzw Zurückweisung der Anträge in der Hauptsache – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit – Höhe des Arbeitslosengeldes – erhöhter Leistungssatz – eingetragene Lebenspartnerschaft – eheähnliche Lebensgemeinschaft – Verfassungsmäßigkeit