Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes (juris: SpielhG HE) wegen Subsidiarität unzulässig – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich und zumutbar
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung gem §§ 287 AO, 758a ZPO – Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Behandlung sowohl der Erinnerung (§ 766 ZPO) als auch der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) als unstatthaft – zudem Fortbestand des Rechtsschutzinteresses – Gegenstandswertfestsetzung
Organstreitverfahren bzgl der Bewilligung von Haushaltsmitteln für Bundestagsfraktionen, für persönliche Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten sowie zugunsten parteinaher Stiftungen im Bundeshaushalt 2012 – Anträge unzulässig – Verletzung des Anspruchs einer nicht im Bundestag vertretenen Partei auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) nicht hinreichend dargelegt – Frist des § 64 Abs 3 BVerfGG teils nicht gewahrt
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdebefugnis für eine Urteilsverfassungsbeschwerde auf den Inhalt der Urteilsgründe statt auf den Tenor gestützt werden kann – hier: Festlegung arbeitsrechtlicher Regelungen kirchlicher Einrichtungen in eigenständigem kirchenrechtlichen Verfahren (sog „Dritter Weg“) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft mangels Beschwerdebefugnis – weder gegenwärtige noch unmittelbare Betroffenheit
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung eigener Rechte des Antragstellers bei unterlassener Anhörung der Gegenseite im zivilprozessualen eV-Verfahren (§§ 936, 922 Abs 3 ZPO) – Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei offenem fachgerichtlichem Hauptsacherechtsweg
Stattgebender Kammerbeschluss: Die strafprozessuale Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Journalisten sowie die Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel verletzen Art 5 Abs 1 und 2 GG jedenfalls dann, wenn es den es den Strafverfolgungsbehörden zumindest vorwiegend um die Ermittlung belastender Tatsachen gegen einen Informanten geht