Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch durch zu unbestimmte richterliche Durchsuchungsanordnung bezüglich geschäftlich genutzter Räume – zur Konkretisierung des äußere Rahmen, innerhalb dessen Zwangsmaßnahmen durchzuführen sind – Gegenstandswertfestsetzung
Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei sog. Altanschließerproblematik; Heranziehung zu Anschlussbeiträgen 18 Jahre nach der Wiedervereinigung zumutbar
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen – hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art 16a Abs 1 GG) des Beschwerdeführers – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Fortdauer der Auslieferungshaft
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH unter vertretbarer Annahme eines „acte clair“ – Verfütterungsverbot für tierisches Fett gem § 18 Abs 1 S 1 LFGB – zudem keine Verletzung der Berufsfreiheit des betroffenen Futtermittelproduzenten – jedoch ggf gesetzgeberische Anpassung des § 18 Abs 1 S 1 LFGB geboten
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 14 Abs 1 durch kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen
Nichtannahmebeschluss: Zur Ausgestaltung des passiven Wahlrechts für Ämter innerhalb einer politischen Partei, insb zur Zulässigkeit von Quotenregelungen (Art 21 Abs 1, Art 38 Abs 1 S 1 GG) – hier: unzulässige Ablehnungsgesuche (Richterin Baer, Richter Maidowski) – Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG) nicht hinreichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) durch Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindung wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente – Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (§ 1 AGG) zumindest hinreichend ausgeglichen
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – hier: Erledigterklärung nicht durch Gesetzesänderung (Neuschaffung des § 1686a BGB) veranlasst