Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen landesrechtliche Strafnorm bzgl des Entziehens eines Kindes von der Schulpflicht (hier: § 182 Abs 1 SchulG HE 2005) – Zur Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers – Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots (Art 103 Abs 3 GG) durch Sanktionierung der erneuten Entziehung desselben Kindes von der Schulpflicht
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen gröblichen und beharrlichen Verstoßes gegen eine Bewährungsauflage (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 3 StGB)
Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – hier: ausstehende fachgerichtliche Entscheidung über Anhörungsrüge
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung eines Grundrechtsverstoßes – hier Verletzung des Art 14 Abs 1 S 1 GG – sowie wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl. Eigenbedarfskündigung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG folgenden Gebots eines effektiven Rechtsschutzes auch für unbemittelte Parteien