Nichtannahmebeschluss: Kein verfassungsrechtlicher Klärungsbedarf bzgl verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften mit materieller Präklusionswirkung – hier zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Handhabung des § 17a Nr 7 S 1 FStrG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots bestmöglicher Sachaufklärung bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne Einholung eines externen Sachverständigengutachtens gem § 463 Abs 4 S 1, S 2 StPO
Nichtannahmebeschluss: Anspruch politischer Parteien auf Chancengleichheit bzgl der Einrichtung eines Girokontos bei einer Sparkasse – hier: Versagung von fachgerichtlichem Eilrechtsschutz gegen Versagung der Kontoeröffnung verletzt nicht die Rechtsschutzgarantie – Anforderungen an Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes nicht überspannt
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 67d StGB) verletzt bei unzureichender fachgerichtlicher Sachaufklärung Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Nichtannahmebeschluss: Keine „Drittwirkung“ einer Verletzung von §§ 243 Abs 4, 273 Abs 1a StPO (Pflicht zur Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art 6 Abs 1 S 1 EMRK ) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung