Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von § 88 Abs 3 SGB IX (juris: SGB 9) im Falle einer nach Ablauf der Monatsfrist, aber unverzüglich nach Erteilung einer weiteren behördlichen Genehmigung (§ 18 BErzGG bzw § 18 BEEG) ausgesprochenen Kündigung
Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht hinreichend substantiiert – erhebliche Zweifel an „flächendeckender Aushebelung“ des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO
Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber – Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Einstellung eines Strafverfahren bzgl der tödlichen Verletzung eines Angreifers im Rahmen eines Polizeieinsatzes