Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (juris: ThUG) bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Freilassung – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter Abzugssteuern, wenn der Vergütungsschuldner vom Vergütungsgläubiger nicht mehr die Erstattung oder Abtretung des Erstattungsanspruchs verlangen kann (§§ 50a, 50d EStG 2002) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine Notarstelle unter Berücksichtigung des § 114 Abs 2 S 4 BNotO – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung bereits unzulässig – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung
Degressive Ausgestaltung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer verletzt Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art 3 Abs 1 GG) und führt zur Nichtigkeit – Sowie zu den Sorgfaltspflichten bei der Übersendung eines Schriftsatzes per Telefax – hier: Nichtigkeit von § 4 Abs 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Konstanz in den Jahren 2002 bis 2006 – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – Gegenstandswertfestsetzung
Aussetzung der Verfahren und Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Vereinbarkeit des Beschlusses des EZB-Rates vom 06.09.2012 über Technical features of Outright Monetary Transactions (OMT) mit Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (juris: ESZB/EZBSaProt) – hilfsweise Vorlagefragen zur Auslegung der Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 ESZB/EZBSaProt – abweichende Meinungen der Richterin Lübbe-Wolff und des Richters Gerhardt: Verfassungsbeschwerden und Organklage unzulässig
Aussetzung der Verfahren und Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Vereinbarkeit des Beschlusses des EZB-Rates vom 06.09.2012 über Technical features of Outright Monetary Transactions (OMT) mit Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (juris: ESZB/EZBSaProt) – hilfsweise Vorlagefragen zur Auslegung der Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 ESZB/EZBSaProt – abweichende Meinungen der Richterin Lübbe-Wolff und des Richters Gerhardt: Verfassungsbeschwerden und Organklage unzulässig
Aussetzung der Verfahren und Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Vereinbarkeit des Beschlusses des EZB-Rates vom 06.09.2012 über Technical features of Outright Monetary Transactions (OMT) mit Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (juris: ESZB/EZBSaProt) – hilfsweise Vorlagefragen zur Auslegung der Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 ESZB/EZBSaProt – abweichende Meinungen der Richterin Lübbe-Wolff und des Richters Gerhardt: Verfassungsbeschwerden und Organklage unzulässig