Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen verletzt Strafgefangenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG (Rechtsschutzgarantie) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern – familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre sowie Elternrecht – Zur Aktivlegitimation der Eltern für Beschwerdeerhebung im Namen ihres Kindes – Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- und im eA-Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf Urteilsergänzung (§ 321 Abs 1 ZPO) trotz nicht entschiedenen Hilfsantrags – Frage der Geltendmachung von vereinsrechtlichen Auskunftsansprüchen außerhalb der Mitgliederversammlung nicht klärungsbedürftig und damit ohne grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Selbstständiges Beweisverfahren: Duldungspflicht eines nicht beteiligten Dritten hinsichtlich einer Bauteilöffnung in seiner Wohnung; Zugehörigkeit von Nebenräumen zur Wohnung
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Nichtberücksichtigung von freiwillig geleisteten Beiträgen zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR; gerichtliche Kontrolle der Übergangsregelung für sog. rentennahe Versicherte bei Systemumstellung
Ehemalige Landeskinderklausel des Bremischen Studienkontengesetzes partiell verfassungswidrig und nichtig – Zur Zulässigkeit allgemeiner Studiengebühren – Studiengebühren iHv 500 € bei hinreichendem sozialen Ausgleich nicht zu beanstanden
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten – Anforderungen an Vorliegen einer psychischen Störung iSd § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG – unzureichende Prüfung milderer Mittel