Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft – erhöhte Begründungsanforderungen an Haftfortdauerentscheidungen – Verhandlungsdichte von 1,17 Sitzungen pro Woche genügt bei lediglich stundenweise oder halbtägiger Verhandlung dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 97 Abs 1 GG – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – Ablehnung der Zulassung von Beiständen
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO – zudem fehlende Erfolgsaussichten – Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten