Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen
Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen
Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 und Art 20 Abs 3 durch den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung – hier: Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung durch Unterlassen einer Zeugenvernehmung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen – bereits im Eilverfahren intensivere Rechtmäßigkeitsprüfung geboten – hier: Inanspruchnahme der Veranstalter einer Versammlung als Nichtstörer ohne hinreichende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung – Unzureichende Offenlegung der Folgenabwägung
Verzinsung kartellbehördlicher Geldbußen (§ 81 Abs 6 GWB) verfassungsgemäß – Beschränkung der Verzinsung auf kartellbehördliche, gegen juristische Personen verhängte Geldbußen mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – Zweckwidriger Gebrauch eines Rechtsmittels nicht durch Art 19 Abs 4 GG geschützt – zudem keine unzumutbare rechtsschutzhemmende Wirkung der Verzinsungspflicht – mangels Vorverlagerung der Zahlungspflicht keine Verletzung der Unschuldsvermutung – keine Verletzung von Art 103 Abs 2 GG mangels pönalen Charakters der Verzinsungspflicht – Bestimmtheit der Bußgeldvorschriften für Verfassungsmäßigkeit der Verzinsungsregelung irrelevant
Nichtannahmebeschluss: Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – § 20 Abs 1 S 1 ErbStG kann bei Vorliegen besonderer Sachgründe als Haftungsnorm ausgelegt werden – hier: Haftung des Schenkers vorliegend jedenfalls wegen kollusiven Verhaltens