Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach „Humanmedizin“ – Unzulässigkeit der Richtervorlage bei unzureichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (insb Möglichkeit der Zulassung über Härtefallklausel) sowie der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen
(Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit – Zweck des § 236 AO – Verweisungsnorm – Anspruch auf Prozesszinsen )
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei Austragung der betroffenen Kinder durch eine Leihmutter – unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei lückenhafter Darlegung entscheidungserheblicher Umstände – fehlende Grundsatzbedeutung (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG) bei mangelnder Entscheidungserheblichkeit wegen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde – Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung ohne Zuwarten auf Schriftsatz nicht hinreichend dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte – Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt – Verhältnismäßigkeit des Eingriffs – Gleichheitssatz nicht verletzt
Nichtannahmebeschluss: Überlange Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens bei gerichtlicher Untätigkeit über 30 Monate – knappe personelle Ausstattung des Gerichts unerheblich – jedoch keine Wiederholungsgefahr wegen zwischenzeitlich geschaffener Rechtsbehelfe (§§ 202 S 2 SGG, 198 ff GVG – Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren)
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde – zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit – zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig – keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig
Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen – Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a, Abs 5 des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlG) idF der Neuregelung vom 25.11.2011 – Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch möglichen Effekt des negativen Stimmgewichts aufgrund § 6 Abs 1 S 1 BWahlG – Zuteilung von Zusatzmandaten gem § 6 Abs 2a BWahlG verursacht ungerechtfertigte Abweichung von Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen – Zum Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl – Verletzung der Chancengleichheit bei Entstehung von Überhangmandaten (§ 6 Abs 5 BWahlG) im Umfang der Hälfte der für die Bildung einer Bundestagsfraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten – iÜ keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 6 Abs 3, Abs 4 S 4 BWahlG) – Nichtigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a BWahlG – § 6 Abs 5 BWahlG mit GG unvereinbar und bis auf Weiteres unanwendbar