Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1800 € durch ungelernte, körperlich behinderte Arbeitskraft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde – Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete
Nichtannahmebeschluss: Gesetz über Feststellung des Haushaltsplans betrifft einzelne Steuerpflichtige nicht unmittelbar – hier: Verwendung von Steuermitteln für militärische Zwecke – Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen das Haushaltsgesetz 2009 (juris: HG 2009) gerichteten Verfassungsbeschwerde
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete gerichtliche Entscheidungen über Fortdauer von „Einlieferungshaft“ – Abwägung zwischen Strafanspruch und Freiheitsgrundrecht in angegriffener Entscheidung nicht erkennbar – Berücksichtigung der Dauer der zu erwartenden Freiheitsentziehung bei länger andauernder U-Haft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht – hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des „Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (DbAG; juris: AusglBGG) idF des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 – Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen
Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerden – fehlende Begründung einer Entscheidung über Richterablehnungsgesuch begründet keine Beschwer – Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht dargelegt – Missbräuchlichkeit bei offensichtlicher Unzulässigkeit sowie eA-Antrag ohne Dringlichkeit – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1500 Euro