Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde (§ 116 Abs 1 StVollzG) aufgrund bloßer Vermutung künftigen rechtmäßigen Verhaltens der Vorinstanz – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung
Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen – Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO – drohender irreparabler Eingriff in persönliche Freiheit überwiegt öffentliches Interesse an nachdrücklicher und beschleunigter Strafvollstreckung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: „Blockupy Frankfurt“ (Besetzung der Frankfurter Innenstadt zu Blockadezwecken) und Versammlungsfreiheit – kein Überwiegen der für Erlass der eA sprechenden Gründe im Rahmen der Folgenabwägung
Nichtannahmebeschluss: „Markttest“ gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des Minderheitsaktionärs im Falle eines übernahmerechtlichen „Squeeze out“ – keine Bestimmung des Unternehmenswerts nach der Ertragswertmethode geboten – verfahrensrechtliche Absicherung gem §§ 39a, 39b WpÜG ebenfalls hinreichend – keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Frage der Widerleglichkeit der Angemessenheitsvermutung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von auf mehrere Privatgutachten gestütztem Parteivortrag – besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung durch leichtfertiges Übergehen des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung der Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach § 18 BetrAVG
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Pflicht von Arbeitgebern zur Annahme eines Angebots auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung (§ 1a Abs 1 BetrAVG) – keine Verletzung des Arbeitgebers in Grundrecht aus Art 12 Abs 1 GG