Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Parteivorbringen in Zivilprozess – hier: Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten gegen Zahlungsanspruch auf Zahnarzthonorar – uneinheitliche obergerichtliche Rspr – besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung bei bewusstem Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff

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Arbeitsrecht

Anforderungen für Grundrechtseingriffe bei Zusatzleistungen zur Altersrente

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Steuerrecht

(Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)

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Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ (juris: UVSV) – Keine Veranlassung für Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) über Verfassungsmäßigkeit vor Rechtswegerschöpfung

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Verwaltungsrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag – Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH – zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie und Anforderungen an die Begründung eines Antrags gem §§ 23 ff EGGVG (juris: GVGEG) – hier: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch überspannte Zulässigkeitsanforderungen gem § 24 Abs 1 GVGEG – Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren nicht auf Verfahren nach §§ 23 ff GVGEG übertragbar – jedoch keine Annahme geboten, da Antrag anderweitig nicht hinreichend begründet

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