Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit – hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung „Zentrum für Zahnmedizin“ – wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren – unzureichende fachgerichtliche Erörterung einer Irreführung oder sachlichen Unangemessenheit der beanstandeten Werbung – Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Verdacht der Beauftragung mit Schwarzarbeit – fehlende Eingrenzung des Tatzeitraums und des vorgeworfenen Verhaltens
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern – Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung auf Ehegatten – Vergleich mit sog. Geschwistergemeinschaften – Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Aussetzung der Vollziehung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer JVA – Versagung von Rechtsschutz verletzt betroffenen Häftling in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GG
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall von § 7 Abs 1 S 3 Nr 5 BetrAVG aF (BAGE 106, 327; BAGE 123, 307) – Fortbestehen der Zahlungspflicht verletzt Versorgungsschuldner nicht in Grundrechten aus Art 14 Abs 1, Art 12 Abs 1 GG – Eingriff in Art 2 Abs 1 GG gerechtfertigt – Art 91 EGInsO verfassungsgemäß, daher auch keine Vorlagepflicht des BAG gem Art 100 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) – hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im „Kampf ums Recht“ – verfehlte fachgerichtliche Auslegung als Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die substantiierte Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde – Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen zur Vorbereitung der Haftentlassung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG