Nichtannahmebeschluss: Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit Neuroleptika – mangelnde Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei Nichtinanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes gem § 327 Abs 1 FamFG – Zur Obliegenheit der Fachgerichte, aufgrund der Senatsentscheidung vom 23.03.2011 (2 BvR 882/09) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Zwangsbehandlungen von Amts wegen zu berücksichtigen
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware („AnyDVD“) – hier: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Entscheidung zur Versagung von Unterlassungsansprüchen im „AnyDVD“-Verfahren
Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden – Beitrag zur Klärung einer grundsätzlichen Frage
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge (§ 33a StPO) – Mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch Gericht – keine Übertragung oder Delegation der Entscheidung bzgl der Aussetzung einer Maßregel auf Dritte, die keiner staatlichen Aufsicht unterworfen sind
Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 800 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
Nichtannahmebeschluss: Versagung von Beratungshilfe für Beantragung einer Erwerbsminderungsrente verletzt Betroffenen nicht in Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG) – Vorrang der kostenfreien Beratung durch zuständige Behörde
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt – mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG