Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer Urteilsverfassungsbeschwerde – hier: Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich der Telekommunikationsregulierung – Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache in Verfahren wegen Erhöhung reziproker Entgelte bzw auf Genehmigung nicht reziproker Entgelte – Notwendigkeit der Festsetzung eines niedrigeren Streitwerts nicht dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur – zum Beurteilungsspielraum bei telekommunikationsrechtlicher Marktregulierung nach §§ 10, 11 TKG
Zur Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess sowie zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen – hier: Verwertung der aus präventiv-polizeilicher Wohnraumüberwachung gewonnenen Informationen nicht zu beanstanden – Betrugsstrafbarkeit durch Abschluss bzw Beantragung von Lebensversicherungsverträgen mangels unzureichender Feststellung eines Vermögensschadens nicht mit Art 103 Abs 2 GG vereinbar
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt Betroffene teilweise in allgemeinem Persönlichkeitsrecht – Unzureichende Prüfung der Erweislichkeit des Tatsachenkerns von Äußerungen, die den Vorwurf der „Geldwäsche“ und „Veruntreuung“ enthalten, hinsichtlich der Rechtswidrigkeit bzw Strafbarkeit der Mittelverwendung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der im Anhörungsrügeverfahren ergangenen fachgerichtlichen Entscheidung, auch wenn diese Entscheidung selber nicht angegriffen wird – Zum Erfordernis der fristgerechten substantiierten Begründung, dass der Rechtsweg erschöpft sei
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung