Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO – hier: Erstattung von Inkassokosten als Verzugsschaden
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07.09.2011 II R 25/11 – Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin – Kein Normenkontrollverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit)
Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB – fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht „jedermann“ zustehender Rechte – Wahlgleichheit vermittelt im Kommunalverfassungsbereich kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht
Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit einschlägigen Rechtsfragen eine Besorgnis seiner Befangenheit begründen kann – hier: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei offensichtlich ungeeigneter Begründung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung sowie unzureichender Substantiierung – offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge vor Fachgerichten kann Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen halten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch mehrfache Minderung der Rechtsanwaltsvergütung infolge der Anwendung sowohl der Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG-VV aF (juris: Anl 1 Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG aF) als auch Nr 3103 RVG-VV (Anl 1 Nr 3103 RVG) im sozialgerichtlichen Verfahren – verfassungskonforme Auslegung von Anl 1 Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG aF im Wege der teleologischen Reduktion geboten