Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an Geltendmachung verfassungsrechtlicher Bedenken im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren – hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit entscheidungserheblicher Normen in Nichtzulassungsbeschwerdebegründung – Erhebung von Verbrauchssteuern auf nach Einziehung vernichtete Tabakwaren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der „Erforderlichkeit“ der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO bei „Bagatellstreitigkeiten“ – Festsetzung des Gegenstandswerts auf 8000 Euro
§ 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen – zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des bei Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugsziels unabdingbaren Erfordernisses der krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme – strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen – hier: disziplinarische Ahndung der Inanspruchnahme von Schreibhilfe durch einen Mithäftling für eine Strafanzeige
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller BFH-Rechtsprechung zu einzelnen Teilproblemen – Recht des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der Insolvenz eines Ehegatten – Sachgerechtigkeit des Ehegattensplittings
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) – Unterlasse Erhebung der Anhörungsrüge vor Fachgerichten