Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Grundrechtsverletzung durch Ausschluss bestimmter, auf ehemaligen Ackerflächen errichteter Photovoltaikanlagen von der Förderung gem §§ 32, 33 EEG 2009 – keine unzulässige Rückwirkung bei ungesicherter Vertrauenslage – hier: Erfordernis eines Bebauungsplanes auch nach bisheriger Rechtslage , ungesicherte Situation bei ausstehendem Bebauungsplanbeschluss
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004 in Fällen, in denen der Ausländer das Scheitern der Abschiebung nicht zu vertreten hat – hier: Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Abschiebehaft ohne hinreichende Prüfung des § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen Vorschriften über den Zensus 2011 gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde – unzureichende Bezeichnung der angegriffenen Normen, Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht hinreichend dargelegt
Ablehnung des Erlasses einer eA: Kein schwerer Nachteil infolge vorzeitiger Besitzeinweisung zur Durchführung eines Straßenbauprojekts – geringes Ausmaß der betroffenen Fläche, Fehlen einer „baumgenauen“ planerischen Darstellung der Enteignungsfläche, Verkürzung der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs 4 S 1 VwGO
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen Beschlusses im Betreuungsverfahren zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens
Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen – Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG – hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen politischer Verfolgung anerkannten Asylbewerbers begründet Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2, Abs 3 GG bei mangelnder Prüfung eines Auslieferungshindernisses gem § 6 Abs 2 IRG