Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller – hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des Ausnutzens von IT-Sicherheitslücken zwecks Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden (hier: gem § 54 Abs 2 PolG BW) ohne entsprechenden Schwachstellen-Management – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Beschwerdebefugnis sowie wegen Subsidiarität
Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien – mangelnde fachgerichtliche Aufklärung der Haftbedingungen im Zielstaat der Auslieferung