Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren – zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § 134 FGO bei Rüge einer willkürlichen Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH
Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Verwaltungsstreitverfahren in Bezug auf Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mindestens 50 m, Verweisung an den Verwaltungsgerichtshof, perpetuatio fori, Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, Garantie des gesetzlichen Richters, fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses, Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der Zuständigkeit