Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden – hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO unter Beantwortung einer bislang ungeklärten Frage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO (hier: Auslegung der Verweisung in § 28 Abs 3 S 1 AufenthG auf § 31 AufenthG)
Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats – Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit – Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – hier: Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch Landesverfassungsgericht – Tenorbegründung
Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im Wiederaufnahmeverfahren sowie auf die Vorlage von Unterlagen – Eingriff in Gewährleistung zeitgerechten Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) nicht hinreichend dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Höhe von Asylbewerberleistungen für in Sammelunterkünften wohnende Leistungsberechtigte unzulässig – Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz, unzureichende Beschwerdebegründung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unhaltbare Verbescheidung eines Ablehnungsgesuchs – Gespräche in Sitzungspausen unter Anwesenheit weiterer Personen keine „Beratung“ iSd § 193 GVG