Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzinteresses unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Betreuungssache – Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen bei ursprünglicher offensichtlicher Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
Teilweise erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde: Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1, S 2 GG (Parteienfreiheit) sowie von Art 38 Abs 1 S 1 GG (Wahlfreiheit) durch Zurückweisung einer Landesliste zur Bundestagswahl 2017 allein wegen verfrühter (§ 21 Abs 3 S 4 BWahlG) Wahl einzelner, an der Listenaufstellung nicht beteiligter Delegierter – insoweit Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs 1 S 2 Nr 2 BWahlG geboten – Gegenstandswertfestsetzung
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz – BüGembeteilG M-V; juris: WindPBüGemBG MV) ganz überwiegend erfolglos – Eingriff in Berufsfreiheit der Windenergieanlagenbetreiber überwiegend gerechtfertigt – keine Verletzung der Eigentumsgarantie oder der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit
A-limine-Abweisung eines Antrags im Organstreitverfahren: Ablehnung von Wahlvorschlägen für Stellvertreter des Bundestagspräsidenten verletzt AfD-Fraktion im Bundestag offensichtlich nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten
Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts gem § 2 Abs 1 GO-BT (juris: BTGO 1980) für Stellvertreter des Bundestagspräsidenten auf Fraktionen als gerechtfertigter Eingriff in die Mitwirkungsbefugnisse des einzelnen Abgeordneten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG
Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch amtsgerichtlichen Beschluss über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens bei fehlender vorheriger Anhörung des Betroffenen – Folgenabwägung