Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot gem § 2 Abs 1 S 1 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (juris: CoronaVV HA) – Folgenabwägung – erhebliche Überschreitung der als vertretbar angesehenen Teilnehmerzahl zu erwarten
Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Darlegung der Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung von Ablehnungsgesuchen – Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers offensichtlich zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit ungeeignet
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in angemessener Zeit – hier: Dauer eines strafvollzugsrechtlichen Eilverfahrens von 10 Monaten genügt Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG nicht
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot – infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot (hier: § 3 Abs 1, Abs 6 CoronaVO ) muss im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art. 8 Abs 1 GG Rechnung tragen – Verantwortung für Minimierung von Infektionsrisiken trifft nicht allein Veranstalter – Pflicht der Versammlungsbehörde zur Kooperation mit dem Anmelder
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA gegen bayerische Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (ua Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV ) – Folgenabwägung