Familienrecht

Pflicht zur erneuten Auslegung des geänderten Entwurfs eines Bauleitplans

mehr lesen

Baurecht

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Abwägungsgebot, Niederschlagswasserbeseitigung, Gebot der Konfliktbewältigung, planerische Zurückhaltung, Konflikttransfer in einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag)

mehr lesen

Europarecht

Versagung des Einvernehmens des BMI zu Berliner Aufnahmeanordnung für zusätzliche “Moria-Flüchtlinge”

mehr lesen

Baurecht

Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine für eine Teileigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilte vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis, Prozessführungsbefugnis (bejaht), Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint), Klagebefugnis (verneint)

mehr lesen

Baurecht

Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für eine Teileigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilte (z.T. vorläufige) gaststättenrechtliche Erlaubnisse, Prozessführungsbefugnis (bejaht), Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint), Klagebefugnis (verneint)

mehr lesen

Verwaltungsrecht

einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenennachweis, Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Antragsgegner als Vollzugsbehörde, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressat und Normanwender

mehr lesen

Medizinrecht

Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass der Genesenenstatus nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entgegen § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Geltung ab dem 15.1.2022 sechs Monate lang besteht. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV, der bezüglich des Genesenenstatus auf die Homepage des RKI verweist, ist voraussichtlich rechtswidrig, weshalb die Vorschrift in der bis zum 14.1.2022 geltenden Fassung anzuwenden ist. Darin war die Dauer des Genesenenstatus audrücklich auf sechs Monate festlegt., Es besteht ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen der genesenen Person und dem Rechtsträger der für den Antragsteller zuständigen Infektionsschutzbehörde (Aufgabe der bisherigen Rspr. der Kammer)., Eine vorherige Befassung der zuständigen Behörde ist nicht erforderlich, da die Behörde die begehrte Feststellung nicht treffen kann und eine entsprechender Antrag somit aussichtslos wäre.

mehr lesen