Rückwirkende Anordnung einer entgeltlichen Hauptleistungspflicht in Bezug auf regulierte Zugangsleistungen, die aufgrund einer vertraglichen Mitwirkungspflicht gewährt worden sind
Rückwirkende Anordnung einer entgeltlichen Hauptleistungspflicht in Bezug auf regulierte Zugangsleistungen, die aufgrund einer vertraglichen Mitwirkungspflicht gewährt worden sind
Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1, 2 BauGB; keine Änderung des Gebietscharakters eines Gewerbegebiets durch Zulassung einer Asylbewerberunterkunft