Psychische Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten: Zurechenbarkeit der Schädigung bei unmittelbarer aufgezwungener Beteiligung an einem traumatisierenden Geschehen
Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) – Maßgeblichkeit der Unionsgrundrechte bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig determinierter Regelungen